Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Exonios UG (haftungsbeschränkt) für Unternehmer gemäß § 14 BGB.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Exonios UG (haftungsbeschränkt), Mainzer Straße 75, 65189 Wiesbaden (nachfolgend „Exonios“) und ihren Kunden über den Verkauf und die Überlassung von Businessadressen, den An- und Verkauf von Domains, IT-Beratungsleistungen sowie den An- und Verkauf von Hard- und Software.
(2) Exonios erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er als Unternehmer handelt.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Exonios ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, Exonios stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen von Leistungen auf der Website oder in Unterlagen von Exonios sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
(2) Angebote von Exonios sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Exonios (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Für den Inhalt des Vertrags ist die Auftragsbestätigung maßgeblich.
(3) Ein Vertragsschluss über einen Online-Shop oder eine sonstige automatisierte Bestellfunktion findet nicht statt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Insbesondere gelten:
- Businessadressen: Überlassung einer definierten Anzahl geschäftlicher Kontaktdatensätze (Unternehmensdaten) nach den vereinbarten Auswahlkriterien in dem vereinbarten Dateiformat.
- Domains: Übertragung der Inhaberschaft an einer oder mehreren vertraglich bezeichneten Domains beziehungsweise Erwerb von Domains vom Kunden.
- IT-Beratung: Beratungsleistungen im vereinbarten Umfang als Dienstleistung; Exonios schuldet die fachgerechte Beratung, nicht einen bestimmten Erfolg.
- Hard- und Software: Lieferung der in der Auftragsbestätigung nach Hersteller, Typ und Spezifikation bezeichneten Produkte sowie Einräumung der jeweils vereinbarten Lizenzrechte.
(2) Exonios ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Auswahlkriterien, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennt einen Ansprechpartner.
(2) Bei Domaintransfers wirkt der Kunde an den erforderlichen Registrar- und Registry-Verfahren mit (insbesondere Bereitstellung von Inhaberdaten, Bestätigung von Transfer-Anfragen, Verwendung von Autorisierungscodes).
(3) Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von Exonios; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
(3) Exonios ist berechtigt, die Überlassung von Adressdaten, den Domaintransfer oder die Lieferung von Hard- und Software von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet.
§ 6 Nutzungsrecht an Businessadressen
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Recht, die überlassenen Businessadressen für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Nicht gestattet sind der Weiterverkauf, die Vermietung, die Weitergabe an Dritte, die Veröffentlichung sowie die Aufnahme in Verzeichnisse oder Datenbanken, die Dritten zugänglich gemacht werden. Konzernverbundene Unternehmen des Kunden gelten als Dritte, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Exonios ist berechtigt, Kontrolladressen in Datenbestände aufzunehmen, um unzulässige Nutzungen festzustellen.
(4) Bei schuldhaftem Verstoß gegen Absatz 2 zahlt der Kunde für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe Exonios nach billigem Ermessen festsetzt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt; die Vertragsstrafe wird auf Schadensersatz angerechnet.
§ 7 Verantwortung für die Nutzung von Adressdaten
(1) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass seine Ansprache der Kontakte den geltenden Vorschriften entspricht, insbesondere der DSGVO, dem BDSG, dem UWG (u. a. § 7 UWG) und dem TDDDG. Dies umfasst insbesondere die Prüfung, ob eine Einwilligung oder eine sonstige Rechtsgrundlage für die konkrete Werbemaßnahme vorliegt, die Erfüllung von Informationspflichten sowie die Beachtung von Widersprüchen und Sperrvermerken.
(2) Exonios übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Kontakte in eine werbliche Ansprache – gleich über welchen Kanal – eingewilligt haben. Eine Garantie für einen wirtschaftlichen Erfolg, Rücklaufquoten oder Umsatzsteigerungen wird nicht übernommen.
(3) Der Kunde stellt Exonios von allen Ansprüchen Dritter und Bußgeldern frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Adressdaten durch den Kunden resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, sofern der Kunde den Verstoß zu vertreten hat.
§ 8 Domains
(1) Der Erwerb einer Domain umfasst die Übertragung der Inhaberschaft durch Transfer oder Inhaberwechsel bei dem zuständigen Registrar; die Leistung von Exonios ist mit Abschluss des Inhaberwechsels erbracht. Die Bedingungen des Registrars und der jeweiligen Vergabestelle (Registry) gelten ergänzend.
(2) Exonios versichert, dass sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Inhaberin der Domain ist und diese nicht an Dritte verkauft oder verpfändet hat. Eine Prüfung, ob die Domain oder ihre vom Kunden beabsichtigte Nutzung Kennzeichen-, Namens- oder sonstige Rechte Dritter verletzt, ist nicht Gegenstand des Vertrags; hierfür ist der Kunde verantwortlich.
(3) Beim Ankauf einer Domain durch Exonios versichert der Kunde, verfügungsberechtigter Inhaber zu sein und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen.
§ 9 IT-Beratung
(1) Beratungsleistungen werden als Dienstleistung erbracht. Empfehlungen, Konzepte und Einschätzungen beruhen auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen und dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Leistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet.
(2) Entscheidungen über die Umsetzung von Empfehlungen trifft der Kunde in eigener Verantwortung.
§ 10 Hard- und Software
(1) Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Spezifikationen. Produktbeschreibungen der Hersteller sind keine Garantien.
(2) Für Software gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Der Kunde erhält die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung; Eigentum an gelieferter Hardware geht ebenfalls erst mit vollständiger Zahlung über (Eigentumsvorbehalt).
(3) Installation, Einrichtung und Support sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 11 Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit folgenden Maßgaben: Exonios leistet zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder – bei nicht unerheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
(2) Bei Businessadressen liegt ein Mangel vor, wenn der Anteil nicht zustellbarer oder inhaltlich unzutreffender Datensätze die in der Auftragsbestätigung angegebene Toleranz überschreitet; die Nacherfüllung erfolgt vorrangig durch Ersatzdatensätze. Die Aktualität von Unternehmensdaten unterliegt naturgemäß Veränderungen; hierauf beruhende Abweichungen innerhalb der vereinbarten Toleranz stellen keinen Mangel dar.
(3) Der Kunde hat Lieferungen unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Werktagen schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme, außer in den Fällen des § 12 Abs. 1.
§ 12 Haftung
(1) Exonios haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und mittelbare Schäden.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Exonios.
§ 13 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Preise, Datenbestände und Auswahlkriterien, vertraulich zu behandeln und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Die Verpflichtung besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.
§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften.
(2) Soweit Exonios im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Bereinigung oder Anreicherung kundeneigener Datenbestände), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Bei der Überlassung von Businessadressen ist der Kunde ab Übergabe für die Verarbeitung eigenverantwortlicher Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
§ 15 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Einmalige Leistungen (Adressüberlassung, Domaintransfer, Lieferung) enden mit ihrer Erfüllung.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Exonios insbesondere vor, wenn der Kunde gegen § 6 Abs. 2 oder § 7 Abs. 1 verstößt.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Wiesbaden. Exonios bleibt berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026
Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern. Ein Verkauf an Verbraucher oder über einen Online-Shop ist nicht Gegenstand dieser Bedingungen und würde eine vollständige Neufassung erfordern.